Voraussetzung |
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Entsprechend den Prüfungsbedingungen der Industrie- und Handelskammer: zur Prüfung kann zugelassen werden, wer nachweist, dass er das 1 1/2fache der Ausbildungszeit im Beruf tätig war (= 4.5 Jahre) Teilausbildungsabschnitte (z.B. Fachkurse) können angerechnet werden, spezielle berufliche Fertigkeiten können angerechnet werden. Über eine Zulassung zur externen Prüfung entscheidet grundsätzlich die Kammer, deshalb sind diese Bedingungen vor Kursbegin unbedingt durch den Teilnehmer selbst zu prüfen. |
Beginn |
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auf Anfrage |
Dauer |
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berufsbegleitend 1 x wöchentlich 120 Stunden |
Inhalt |
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Aufnahmetest schriftlich / mündlich Vorbereitung auf die Schwerpunkte der schriftlichen Abschlussprüfung im Berufsbild entsprechend Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vorbereitendes Training auf die praktische Abschlussprüfung im Berufsbild entsprechend Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Zusatzkonsultationen zur freien Verfügung möglich |
Abschluss |
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Sommerprüfungen Mai schriftlich Juni / Juli praktisch Winterprüfungen November schriftlich Januar praktisch Die konkreten Prüfungstermine werden durch die Industrie- und Handelskammer festgelegt. Die Erfüllung der materiellen, sächlichen bzw. behördlichen Prüfungsvoraussetzungen ist Sache des Teilnehmers. |
Kosten |
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ber Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Bildungsprämie! Übernachtungsmöglichkeiten in unserem Schulungshotel |
Ort |
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FZG Fortbildungszentrum Gastgewerbe GmbH Kohlenstraße 28-30 04107 Leipzig |
Anmeldung |
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FZG Fortbildungszentrum Gastgewerbe GmbH Kohlenstraße 28-30 04107 Leipzig info@fzg-bildungszentrum.de Telefon: 0341 /7024640 / 0163/7362052 oder 0341/ 69704528 Fax: 0341 /70246412 Herr Hübbe |